Änderung bei der Veräußerungsanzeige

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mrsbloom
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#11

30.12.2010, 09:28

:thx
Gruß Tina

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Max Frisch
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Gruftie
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#12

30.12.2010, 19:35

Kinnings, ich hab mal ne Frage dazu...

Wie handhabt Ihr das in der Praxis, dass Euch die Parteien ihre steuerliche Identifikationsnummer mitteilen?

Wir haben uns überlegt, dass wir das bei den Belehrungen mit reinnehmen und darauf hinweisen, dass der Notar gemäß § 20 GrEStG verpflichtet ist...und die Parteien darum bittet, ihm das schriftlich mitzuteilen.

Oder ist es sinnvoll, diese Identnummer mit in die persönlichen Daten einfach reinzunehmen? Ich glaube, das wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen wohl nicht so gut...oder? Voll blöd, was den Notaren alles aufgebrummt wird!! :roll:

Vielleicht hat ja jemand von Euch ne zündende Idee...mir sind die derzeit ausgegangen...liegt wahrscheinlich auch daran, dass sich das Jahr zu Ende neigt... :vogel

Auf alle Fälle wünsche ich Euch allen ein wunderschönes, gesundes und glückliches Neues Jahr!!! :wink2
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Lena
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#13

30.12.2010, 21:17

Wieso nicht mit aufnehmen?
Die Steuer-ID sagt ja nicht viel mehr aus als die Straße, Wohnort, Geburtstdatum - also dürfte das datenschutzrechtlich keine Probleme geben.

Generell musst du sie ja nicht unbedingt in die Urkunde mit aufnehmen. Ich würde künftig die Beteiligten bei Entwurfsübersendung drum bitten mir diese vorab mitzuteilen und dann würde ich sie nur in der Veräußerungsanzeige mit aufnehmen. Und bei aktuellen Fällen würde ich einfach drum bitten mir diese nachzureichen, ansonsten kann der Kaufvertrag nicht weiter bearbeitet werden. Fertig... Aber noch extra Zusatz in die Belehrungen etc. würde ich nicht machen.
Liebe Grüße
Lena

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#14

30.12.2010, 21:32

Ich mache es so, wie Lena es vorgeschlagen hat. In aktuellen Sachen, wo mir die Steuernummer noch nicht vorliegt habe ich ins Anschreiben beim FA geschrieben, dass ich diese kurzfristig nachreichen werde.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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#15

30.12.2010, 21:41

Danke, Ihr Lieben!!! :daumen
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#16

08.02.2011, 19:03

Hallo Ihr Lieben,

habe vor ein paar Tagen festgestellt, dass das Land NRW seine Veräußerungsanzeige auch angepasst hat.

Hier der Link:
http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/servi ... eis_pw.pdf

Leider hat unser Kanzleisoftware "Annotext" das Formular noch nicht übernommen!

Aber so wie es aussieht, werden wir wohl auf RA-MIRO umstellen! :D


lG
Stephanie
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05_gre1_veraeusserungsanzeige_816_1_stand_01_11_ausf_hinweis_pw.pdf
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Katzenfisch
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#17

09.02.2011, 13:31

Danke für den Link. Mal schauen, wie lange RA-Micro braucht, um die Formulare anzupassen. Hinsichtlich der Standesamtbenachrichtigungen haben sie es ja bis heute nicht geschafft.
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#18

18.03.2011, 21:07

Also Bremer Finanzamt hat seine Formulare nicht nur noch nicht angepasst, sondern uns wegen unserer im Anschreiben angegebenen ID-Nummern angerufen und gebeten, dass wir dies nicht tun sollen. Wenn sie die ID-Nummern benötigen würden, könnten sie diese in 0,Nix selbst aus dem System ziehen!!!

:patsch
Wozu nun das Gesetz?
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Lena
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#19

18.03.2011, 21:50

Das würde ich mir allerdings schriftlich geben lassen, dass die das nicht mitgeteilt bekommen möchten. Ich würd halt auf die Gesetzesänderung verweisen sowie das Rundschreiben der Bundesnotarkammer dazu und dann drum bitten mitzuteilen wie weiter verfahren werden soll. Weil per Gesetz seid ihr verpflichtet diese Angaben mitzuteilen... (und so einfach können die sich die nicht aus dem System ziehen weil die gar nix mit der Vergabe zu tun haben)
Liebe Grüße
Lena

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#20

19.03.2011, 22:03

In der Deutschen Notar Zeitschrift gab es einen Aufsatz zu dem Thema, dass es ugeklärt, ist, dass wenn das Formular noch nicht angepasst wurde auch die ID anzugeben (http://beck-online.beck.de/?vpath=bibda ... %2e1%2ehtm" target="blank) Hatte am Anfang mit dem FA Pinneberg telefoniert und da hieß es, dass wenn die ID nicht angegeben wird, es nicht schlimm ist. Sie wüssten selber noch nicht, wie es dort in Zukunft gehandhabt wird. Das war jedoch vor 3 Monaten. Hatte es trotzdem ordnungsgemäß ins Anschreiben aufgenommen. Würde dies auch weiterhin machen, egal was das FA sagt, kann denen doch egal sein.
Die Behauptung, dass das FA die ID aus dem System ziehen kann, hat mein Chef auch schon von einer Fortbildung mitgebracht.
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