Zentrales Testamentsregister

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Katzenfisch
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#1

10.12.2010, 13:31

der Deutsche Bundestag hat am 02.12.2010 die Einrichtung des bereits seit über einem Jahrzehnt diskutierten Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer beschlossen zum 01.01.2012.

In das Zentrale Testamentsregister werden Verwahrangaben über sämtliche verwahrte erbfolgenrelevanten Urkunden aufgenommen. Es ersetzt ab Anfang 2012 das bisherige papiergebundene Mitteilungswesen in Nachlassangelegenheit mit der der sogenannte "gelben Karteikarten". Erbrelevante Urkunden sind ab der Einführung sämtlich elektronisch in dem Zentralen Testamentsregister zu registrieren.

Das ZTR wird aufgrund der besonderen Sensibilität der gespeicherten Daten nicht ungeschützt aus dem öffentlichen Internet erreichbar sein dürfen. Von Seiten der Notare wird das ZTR jedenfalls über das Notarnetz erreichbare sein. Für noch nicht an das Notarnetz angeschlossene Notare ist ein geschützter Zugang für Einzelrechner in Vorbereitung.

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Für mich stellt sich zunächst die Frage, welcher Kostenaufwand da auf die Notare wieder zukommen wird.
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Lovis
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#2

17.02.2011, 20:43

Hallo! Ich befürchte die Antwort schon zu kennen, aber frag mal trotzdem ... NUR Meldungen an das ZTR bzw. Übermittlung von Urkunden der vom Notar verwahrten Verträge - also keine notariellen Testamente? Bei letzterem benachrichtigt das Nachlassgericht die Geburtsstandesämter (...zumindest in Berlin).

Gruß
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Anke81
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#3

18.03.2011, 21:02

Richtig Lovis,

wie beim ZVR ist nur eine Meldung an das ZTR geplant aber keine Hinterlegung dort. Folge: Wir haben einen Arbeitsschritt mehr und dürfen wahrscheinlich, wie auch beim ZVR, keine weiteren oder höheren Gebühren für die Mehrarbeit nehmen.
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Lena
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#4

18.03.2011, 21:52

Na ja, Mehrarbeit sehe ich nicht wirklich...
Bisher fülle ich auch ein Vermerkblatt aus was ich dem Gericht überreiche (zusammen mit dem Testament)
oder wenns in not.Verwahrung bleibt fülle ich die Standesamtsbenachrichtigungen aus...

ob ich das jetzt auf Papierform mache oder dem Register elektronisch melde ist für mich nicht wirklich viel Unterschied.
Zumal die Softwarehersteller das eigentlich ganz gut hinkriegen müssten mit einer entsprechenden Schnittstelle.
Liebe Grüße
Lena

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#5

19.03.2011, 13:54

Hallo Lena,

ich habe den Gesetzentwurf nicht derart verstanden, dass die Hinterlegung beim Nachlassgericht weg fallen wird, sondern die Meldung ans ZTR dazu kommt. Bei einem Todesfall informiert das jeweilige Standesamt dann nicht mehr das Geburtsstandesamt, sondern das ZTR. Die Arbeitserleichterung hat das Gericht, da das Gericht nicht mehr die Geburtsstandesämter informieren muss. Und wir haben einen Arbeitsschritt mehr, weil wir das ZTR informieren.

Bei der Gelegenheit: Ist hier bereits jmd. beim Notarnetz angemeldet? Was bringt das für Vorteile?

Viele Grüße
Anke
Jupp03/11

#6

19.03.2011, 13:57

Lena hat geschrieben:Na ja, Mehrarbeit sehe ich nicht wirklich...
Bisher fülle ich auch ein Vermerkblatt aus was ich dem Gericht überreiche (zusammen mit dem Testament)oder wenns in not.Verwahrung bleibt fülle ich die Standesamtsbenachrichtigungen aus...

Hab ich was verpaßt?

ob ich das jetzt auf Papierform mache oder dem Register elektronisch melde ist für mich nicht wirklich viel Unterschied.
Zumal die Softwarehersteller das eigentlich ganz gut hinkriegen müssten mit einer entsprechenden Schnittstelle.
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#7

19.03.2011, 14:03

Sorry, ich meinte natürlich Erbverträge die in notarieller Verwahrung bleiben...

wie gesagt - für mich sehe ich die Mehrarbeit nicht. Mir ist es egal ob ich das Formular online ausfülle (oder mit der richtigen Software direkt die EIngaben dorthin übertragen bekomme) oder ob ich das Vermerkblatt (und das füllt doch fast jeder beim Testament auch bisher aus - oder beschriftet ihr nicht die Umschläge - und genau die Daten werden auch weiterübermittelt in Zukunft), oder zb die Standesamtskarten im Falle eines Erbvertrages oder oder ausfülle. Der Aufwand bleibt sich doch gleich, ich druck halt nur nicht "nur" aus, sondern übermittle die Sachen auch noch an eine Stelle weiter...

Und wg. Notarnetz - es wird wohl künftig (in mehreren Jahren) draus rauf laufen, dass man sich dort anmelden muss, sonst kann man nicht mehr am elektr.Rechtsverkehr teilnehmen...
Ach so, und Vorteile: Vor allem mehr Sicherheit und bessere Vernetzung untereinander, einheitliches Auftreten, Homepagebaukasten, Zugang zum DNoti-Online.plus, zum internen Bereich der BNotK...
Klar kostet da ein Zugang erst mal Geld, aber du sparst die Kosten für eigene Domain/Homepage, eigene Mail-Adressen (bis zu 20 sind im Zugang mit drin), eigene Sicherheitssoftware (Viren, Firewall etc), hast ne Notfallversorgung wenn mal das Internet nicht geht, kannst Homeoffice ebenfalls damit ausstatten etc.
Liebe Grüße
Lena

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#8

19.03.2011, 14:13

Anke81 hat geschrieben:Und wir haben einen Arbeitsschritt mehr, weil wir das ZTR informieren.
Du füllst doch bei Testamenten auch bisher den Testamentsumschlag aus, oder?
Die meisten machen das schon elektronisch (wenn nicht sollte man mal darüber nachdenken ob man die passende Software nutzt).
Und genau diese Daten die auf den Umschlägen bisher schon vermerkt sind gilt es künftig elektronisch zu registrieren. Also bei uns zb läuft das so, dass wir ne Akte anlegen, daraus zieht er sich die Angaben für den Testamentsumschlag und das Vermerkblatt (beides wird dann hintereinander be- bzw. gedruckt). Und in ZUkunfts gibts dann einen weiteren Button im Programm und diese Angaben werden in eine XML-Datei verpackt. Dann geht man auf den Zugang zum ZTR, sagt dort importieren und fertig...
Ähnlich läufts doch momentan beim ZVR (wo dich ja keiner zwingt zu registrieren). Akte anlegen, Daten als XML-Datei verpacken, ZVR online öffnen, Daten importieren - Vollmacht ist registriert...
Also eigentlich ist der "viele Arbeitsaufwand" dann genau 3 Klicks mehr für mich... daher verstehe ich deine Ansicht nicht wirklich...
Liebe Grüße
Lena

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#9

19.03.2011, 20:10

Okay, das es solche genialen Schnittstellen gibt, wusste ich noch gar nicht. Wir arbeiten nicht mit der neusten Version und tippen alles noch per Hand immer online im ZVR ein.

Genauso wird bei uns auch noch der Testamentsumschlag und das Vermerkblatt mit der Schreibmaschine getippt. Und das geht beides mit Software???
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#10

20.03.2011, 17:48

Mit unserer zb schon. Ob es mit AnNo Text geht weiß ich nicht.

Die Formulare sind mit entsprechenden Platzhaltern so entworfen worden dass alles automatisch ausgefüllt wird, dann brauch man nur noch Etiketten- bzw. Aufkleberpapier einzulegen und kann das entsprechend auf den Umschlag kleben (beim Testament). Und beim ZVR ist es halt noch einfacher.
Genauso funktioniert es bei uns auch beim HR. Akte anlegen, in der Akte schon die entsprechenden "Rollen" verteilen für GF-Wechsel zb, dann Knopf drücken, XML-Datei wird erstellt u.XNotar öffnet sich automatisch, dann kann die Sache dort weiter berarbeitet werden.
Liebe Grüße
Lena

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