Handschriftliche Eintragung des Zinssatzes

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Katzenfisch
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#1

04.11.2010, 15:08

durch den Notar in eine Grundschuldbestellungsurkunde

OLG Schleswig Beschluss vom 16.06.2010 - 2 W 86/10 -


In der Urkunde heißt es wörtlich:

Der Eigentümer bestellt hiermit dem Gläubiger eine Grundschuld in Höhe von ** € (in Worten ** EURO) nebst jährlich 15 v.H. Zinsen vom heutigen Tage an ....

Die Zahl "15" ist dabei handschriftlich auf einer gepunkteten Linie im vorgedruckten Text eingefügt und mit dem Zusatz "erg. (Unterschrift Notar) versehen.

Der beurkundende Notar hat die Grundschuld in Ausfertigung dem Grundbuchamt zum Vollzug eingereicht.

Das Grundbuchamt hat die eingereichten Unterlagen mit Zwischenverfügung an den Notar zurück gesandt, da der ergänzende Vermerk bezüglich des Zinssatzes mit einem Dienstsiegel zu versehen sei.

Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Der Randvermerk des Notars hinsichtlich der handschriftlichen Ergänzung des Zinssatzes im vorgedruckten Text muss nicht mit einem Dienstsiegel versehen werden.

Zweifelhaft ist bereits, ob der bloße Wechsel der Schriftarten innerhalb des fortlaufenden Textes überhaupt eine Änderung oder einen Zusatz darstellt, der nach Maßgabe des § 44 a BeurkG behandelt werden muss. Jedenfalls aber sind die Anforderungen des § 44 a BeurkG hier erfüllt.

Nur bei begründeten Zweifeln darüber, ob die Änderung nachträglich vorgenommen worden ist, hat das Grundbuchamt indess Anlass zur Beanstandung der Urkunde. Hier ist dagegen von einer Einfügung vor Abschluss der Beurkundung auszugehen.
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