Handelsregisteranmeldung

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SwaJa
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#1

30.08.2010, 15:20

Hallo Ihr Lieben!

Ein Mandant von uns, Versicherungsfritze, möchte sich im Handelsregister eintragen lassen. Er sagt, dass das einen besseren Eindruck bei den Kunden macht :-)

Was benötige ich alles von ihm? Gewerbeanmeldung? Maklerschein?

Nach welchem Wert rechne ich die Handelsregisteranmeldung ab?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße
SwaJa
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mrsbloom
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#2

30.08.2010, 20:07

Ne Gewerbeanmeldung würde ich mir schon vorlegen lassen. Sonst aber nichts m.E.

Geschäftswert beträgt gem. § 41 a Abs. 3 Nr. 1 KostO 25000 €.
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Jupp03/11

#3

30.08.2010, 21:30

Es wird nichts benötigt, auch keine Gewerbeanmeldung, zumal auch nur die Anmeldung dem Gericht übermittelt wird.
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rebru82
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#4

31.08.2010, 08:15

Jupp03 hat geschrieben:Es wird nichts benötigt, auch keine Gewerbeanmeldung, zumal auch nur die Anmeldung dem Gericht übermittelt wird.
Dem stimme ich zu. Gebraucht wird diese nicht. Inzwischen lasse ich sie mir aber auch immer geben, damit ich den Zweck der Gesellschaft im richtigen Wortlaut bekomme. Häufig können sich die Mandanten ja nicht richtig ausdrücken. Weiter sind natürlich in der Gewerbeanmeldung auch alle persönlichen Daten vorhanden. M. E. vereinfacht es die Vorbereitung.

Ansonsten wäre sie aber nicht nötig.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
SwaJa
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#5

31.08.2010, 09:03

Vielen Dank für Eure Hilfe :-) :thx
SwaJa
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#6

31.08.2010, 09:16

Hat jemand vielleicht noch ein passendes Muster, welches ich verwenden kann?
Katzenfisch
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#7

31.08.2010, 12:41

Was hat das im Rechtsprechung-Thread zu suchen?
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