Hallo Ihr Lieben!
Ein Mandant von uns, Versicherungsfritze, möchte sich im Handelsregister eintragen lassen. Er sagt, dass das einen besseren Eindruck bei den Kunden macht
Was benötige ich alles von ihm? Gewerbeanmeldung? Maklerschein?
Nach welchem Wert rechne ich die Handelsregisteranmeldung ab?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
SwaJa
Handelsregisteranmeldung
- mrsbloom
- Daueraktenbearbeiter(in)
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Ne Gewerbeanmeldung würde ich mir schon vorlegen lassen. Sonst aber nichts m.E.
Geschäftswert beträgt gem. § 41 a Abs. 3 Nr. 1 KostO 25000 €.
Geschäftswert beträgt gem. § 41 a Abs. 3 Nr. 1 KostO 25000 €.
Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
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Max Frisch
Es wird nichts benötigt, auch keine Gewerbeanmeldung, zumal auch nur die Anmeldung dem Gericht übermittelt wird.
- rebru82
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Dem stimme ich zu. Gebraucht wird diese nicht. Inzwischen lasse ich sie mir aber auch immer geben, damit ich den Zweck der Gesellschaft im richtigen Wortlaut bekomme. Häufig können sich die Mandanten ja nicht richtig ausdrücken. Weiter sind natürlich in der Gewerbeanmeldung auch alle persönlichen Daten vorhanden. M. E. vereinfacht es die Vorbereitung.Jupp03 hat geschrieben:Es wird nichts benötigt, auch keine Gewerbeanmeldung, zumal auch nur die Anmeldung dem Gericht übermittelt wird.
Ansonsten wäre sie aber nicht nötig.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Was hat das im Rechtsprechung-Thread zu suchen?