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MarGo
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#1
19.11.2024, 14:48
Hallo zusammen,
der Notar hat die Unterschrift unter einem handschriftlichen Testament beglaubigt. Muss der Notar die Urschrift in amtliche Verwahrung geben? Der Mandant würde die Urschrift nämlich gerne selber aufbewahren. Hab nichts zu handschriftlich beglaubigten Testamenten gefunden.
Vielen Dank im Voraus und
LG
![Auf den Arm nehmen :P](./images/smilies/icon_razz.gif)
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paralegal6
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#2
19.11.2024, 15:13
bei einer Unterschriftsbeglaubigung muss das Original ja nicht in die Urkundensammlung, denke nicht dass es einen Unterschied macht was er beglaubigt
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Pitt
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#3
19.11.2024, 15:30
Sehe ich wie paralegal6