Testament

Hier kannst du wichtige, allgemeine Rechtsprechung speziell für Notarfachangestellte eintragen und suchen. Für Kostenthemen bitte den Extra-Bereich nutzen!
Antworten
MarGo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 08.08.2023, 16:00
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#1

19.11.2024, 14:48

Hallo zusammen,

der Notar hat die Unterschrift unter einem handschriftlichen Testament beglaubigt. Muss der Notar die Urschrift in amtliche Verwahrung geben? Der Mandant würde die Urschrift nämlich gerne selber aufbewahren. Hab nichts zu handschriftlich beglaubigten Testamenten gefunden.

Vielen Dank im Voraus und

LG
:P
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3822
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

19.11.2024, 15:13

bei einer Unterschriftsbeglaubigung muss das Original ja nicht in die Urkundensammlung, denke nicht dass es einen Unterschied macht was er beglaubigt
Bild
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3437
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

19.11.2024, 15:30

Sehe ich wie paralegal6
Antworten