Hier kannst du wichtige, allgemeine Rechtsprechung speziell für Notarfachangestellte eintragen und suchen. Für Kostenthemen bitte den Extra-Bereich nutzen!
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baerchifrau
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#1
29.12.2022, 09:48
Hallo Ihr Lieben,
mal ne kurze Frage: Kann der Notarvertreter Urkunden bzw. die Einträge im UVZ signieren, auch wenn er diese nicht beurkundet hat?

Weil Denken meist eine schwierige Aufgabe ist, beschäftigen sich nur wenige damit

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prinzessfisch
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#2
02.02.2023, 22:09
Hallo,
der Notarvertreter hat im Zeitraum der Vertretung Zugriff auf das UVZ des abwesenden Notars.
Ist der Vertreter selbst Notar?
Kurz vor der Abwesenheit des Notars kauft der Vertreter eine (kostenlose) Fernsignatur. Dann kann er im XNP signieren.
VG Prinzessfisch
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Bluebell
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#3
03.02.2023, 16:17
Hallo!
Ja, das kann er. Den Vermerk am Ende kann man jedoch nicht ändern. Er bleibt auf den ursprünglichen Notar ausgestellt (jedenfalls bei uns). Der Vertreter kann das dann aber anpassen.
LG