Anlagen zum Vertrag in beglaubigter Form

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Himmelskoerper
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#1

18.05.2022, 11:44

Hallo.

Wir kreieren geraden einen Vertrag über die Aufhebung von Wohnungseigentum
Als Anlagen sollen die alten Verträge von früher beigefügt werden. Die befinden sich bei uns in der Urkundensammlung.
Reicht es wenn ich diese Anlagen (Altverträge) als Kopie zum neuen Vertrag nehmen oder muss ich von diesen Altverträgen beglaubigte Kopien fertigen um zum Neuvertrag nehmen.
Hier scheiden sich gerade die Geister.

DANKE
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Notariatsoldie
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#2

18.05.2022, 21:51

Mir ist nicht klar, welchen Zweck die Beifügung der alten Verträge haben soll. Für die Aufhebung von Wohnungseigentum genügt die Erklärung der Eigentümer, dass sie das Wohnungseigentum aufheben, die Schließung der Wokhnungsgrundbücher und die Eintragung der Eigentümer zu den den bisherigen Miteigentumsanteilen beantragen.

Auf beurkundete Erklärungen kann im Übrigen verwiesen werden. Die Beteiligten können auf die erneute Verlesung und Beifügung zur Urkunde verzichten. Dies ist dann in der neuen Urkunde zu vermerken.

Wenn ein Beteiligter Verpflichtungen aus einer früheren Urkunde, die nicht durch Eintragung im Grundbuch verdinglicht sind, übernehmen soll und nicht auf die Beifügung verzichtet wird, ist m.E. der neuen Urkunde eine beglaubigte Kopie der alten Urkunde als Anlage beizufügen.
Himmelskoerper
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#3

23.05.2022, 16:39

Hallo Danke für die Infos.
Der Auftraggeber möchte das die alten Urkunden beigefügt werden, daher meine Frage.

Kann ich nicht auch einfache Kopien beifügen, die der Auftraggeber dann gegenzeichnet in der Beurkundung und entsprechenden Vermerk in dem Vertrag machen?
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#4

25.05.2022, 22:31

Wenn der Auftraggeber die Beifügung nur zu Informationszwecken wünscht, genügt es, wenn einfache Kopien der Urkunde angehängt wird. Ich würde in der neuen Urkunde vermerken, dass die alten Urkunden "zur Information" angehängt werden. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine "echte Anlage". Die Kopien müssen dann auch nicht von den Beteiligten unterzeichnet werden.
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