Gebühren bei Mandatsniederlegung durch RA wg. Interessenkollision

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Woodstock77
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#1

29.11.2023, 11:54

Hallo, wir haben folgendes Problem:

Wir haben die Mandantschaft außergerichtlich und gerichtlich vertreten und PKH bewilligt bekommen. Im Gerichtstermin musste jedoch wegen dort erst festgestellter Interessenkollision (haben vor einiger Zeit bereits den Gegner beraten) das Mandant niedergelegt werden.

Der neue Anwalt möchte nun eine Bestätigung, dass wir aus der Prozesskostenhilfe keine Vergütungsansprüche stellen. Hat er Recht? Bekommen wir jetzt keinerlei Gebühren, auch nicht wenigstens die Verfahrensgebühr (ohne Terminsgebühr)?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet...

Vielen Dank im voraus.
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paralegal6
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#2

29.11.2023, 11:58

Naja, das Prüfen einer Interessenkollision sollte man vor Übernahme des Mandates durchführen. RAM zeigt einem das direkt bei der Aktenanlage an. Eine Vertretung nach 3 BORA ist nicht erlaubt

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 90628.html
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