gestaffelte Streitwertfestsetzung gemäß § 63 GKG nach Verfahrensabschnitten
Verfasst: 31.01.2023, 13:57
OLG Dresden, 12. Zivilsenat, Beschluss vom 19. Juli 2022, Az.: 12 W 367/22
Leitsatz:
Für eine gestaffelte Streitwertfestsetzung gemäß § 63 GKG nach Verfahrensabschnitten
oder Zeiträumen besteht keine Grundlage. Eine Staffelung der Wertfestsetzung kommt nur
auf Antrag nach § 33 RVG in Betracht.
Leitsatz:
Für eine gestaffelte Streitwertfestsetzung gemäß § 63 GKG nach Verfahrensabschnitten
oder Zeiträumen besteht keine Grundlage. Eine Staffelung der Wertfestsetzung kommt nur
auf Antrag nach § 33 RVG in Betracht.