Erhöhungsgebühr nach § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG

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Oliverreinhardt2
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#1

31.01.2023, 13:51

OLG Dresden vom: 16.06.2021, Az.: 12 W 383/21


Leitsatz:
Im Fall der während des Rechtsstreits eintretenden Verschmelzung einer Partei auf eine
aufnehmende Gesellschaft fällt keine Erhöhungsgebühr nach § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG
an.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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