OLG Dresden vom: 16.06.2021, Az.: 12 W 383/21
Leitsatz:
Im Fall der während des Rechtsstreits eintretenden Verschmelzung einer Partei auf eine
aufnehmende Gesellschaft fällt keine Erhöhungsgebühr nach § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG
an.
Erhöhungsgebühr nach § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG
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