Erhöhungsgebühr nach § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG
Verfasst: 31.01.2023, 13:51
OLG Dresden vom: 16.06.2021, Az.: 12 W 383/21
Leitsatz:
Im Fall der während des Rechtsstreits eintretenden Verschmelzung einer Partei auf eine
aufnehmende Gesellschaft fällt keine Erhöhungsgebühr nach § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG
an.
Leitsatz:
Im Fall der während des Rechtsstreits eintretenden Verschmelzung einer Partei auf eine
aufnehmende Gesellschaft fällt keine Erhöhungsgebühr nach § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG
an.