Kostenfestsetzung Arbeitstgericht
Verfasst: 07.07.2022, 12:07
Hallo zusammen,
in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre RA-Kosten selbst.
Ich habe hier ein VU im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht und eine Kostenquotelung.
Mach ich hier einen KFA nur von den Gerichtskosten?
Oder weil es ein eV-Verfahren ist auch mit den RA-Gebühren?
Ist mein erster Fall im Arbeitsrecht nach über 10 Jahren, bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Vielen Dank und viele Grüße
renofix
in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre RA-Kosten selbst.
Ich habe hier ein VU im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht und eine Kostenquotelung.
Mach ich hier einen KFA nur von den Gerichtskosten?
Oder weil es ein eV-Verfahren ist auch mit den RA-Gebühren?
Ist mein erster Fall im Arbeitsrecht nach über 10 Jahren, bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Vielen Dank und viele Grüße
renofix