Kostenfestsetzung Arbeitstgericht

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renofix
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#1

07.07.2022, 12:07

Hallo zusammen,

in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre RA-Kosten selbst.
Ich habe hier ein VU im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht und eine Kostenquotelung.
Mach ich hier einen KFA nur von den Gerichtskosten?
Oder weil es ein eV-Verfahren ist auch mit den RA-Gebühren?
Ist mein erster Fall im Arbeitsrecht nach über 10 Jahren, bin für jede Hilfe sehr dankbar.

Vielen Dank und viele Grüße
renofix
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(Oscar Wilde)

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