Streitwert außergerichtlich ansetzen
Verfasst: 13.06.2022, 10:40
Hallo,
wir haben in einer Angelegenheit mit außergerichtlichem Schreiben die Gegenseite zu drei verschiedenen Handlungen aufgefordert. Zur Zahlung unserer Kosten wurde nicht aufgefordert. Es wurde so gesehen kein Streitwert festgelegt.
Zwei von den drei Punkten hatten sich vor Einreichen der Klage erledigt. Der Streitwert wurde gerichtlich auf 6.000,00 € festsetzt.
Nun muss abgerechnet werden. Kann man außergerichtlich, da es zu Beginn um drei Punkte waren, einen Streitwert von 18.000,00 € annehmen?
LG
wir haben in einer Angelegenheit mit außergerichtlichem Schreiben die Gegenseite zu drei verschiedenen Handlungen aufgefordert. Zur Zahlung unserer Kosten wurde nicht aufgefordert. Es wurde so gesehen kein Streitwert festgelegt.
Zwei von den drei Punkten hatten sich vor Einreichen der Klage erledigt. Der Streitwert wurde gerichtlich auf 6.000,00 € festsetzt.
Nun muss abgerechnet werden. Kann man außergerichtlich, da es zu Beginn um drei Punkte waren, einen Streitwert von 18.000,00 € annehmen?
LG