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Streitwert außergerichtlich ansetzen

Verfasst: 13.06.2022, 10:40
von paulafr92
Hallo,

wir haben in einer Angelegenheit mit außergerichtlichem Schreiben die Gegenseite zu drei verschiedenen Handlungen aufgefordert. Zur Zahlung unserer Kosten wurde nicht aufgefordert. Es wurde so gesehen kein Streitwert festgelegt.

Zwei von den drei Punkten hatten sich vor Einreichen der Klage erledigt. Der Streitwert wurde gerichtlich auf 6.000,00 € festsetzt.

Nun muss abgerechnet werden. Kann man außergerichtlich, da es zu Beginn um drei Punkte waren, einen Streitwert von 18.000,00 € annehmen?

LG :)

Re: Streitwert außergerichtlich ansetzen

Verfasst: 13.06.2022, 12:39
von icerose
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Um was ging es denn genau?

Ich nehme im Zweifel gern den Auffangwert aus § 23 (3) RVG.

Re: Streitwert außergerichtlich ansetzen

Verfasst: 13.06.2022, 12:59
von paulafr92
icerose hat geschrieben:
13.06.2022, 12:39
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Um was ging es denn genau?

Ich nehme im Zweifel gern den Auffangwert aus § 23 (3) RVG.
Es geht um Stellplätze und Grenzbepflanzung.

Re: Streitwert außergerichtlich ansetzen

Verfasst: 14.06.2022, 10:04
von icerose
Ok. Dazu fällt mir wirklich nur der 23 (3) RVG ein. :ka

Re: Streitwert außergerichtlich ansetzen

Verfasst: 15.06.2022, 16:13
von Anahid
Wenn es um 3 verschiedene Sachen ging, dann ist doch davon auszugehen, dass auch 3 verschiedene Streitwerte vorliegen. Du kannst doch nicht einfach den Streitwert aus dem Gerichtsverfahren verdreifachen. :augenreib

Dein Sachverhalt ist allerdings so dünn, dass damit keiner was anfangen kann und da kann man auch keine Auskünfte zu dem anzusetzenden Streitwert geben. In der Regel ist es doch so, dass dann, wenn die Gegenseite zu Handlungen aufgefordert wird, zu schätzen ist, wie hoch die Kosten wären, wenn diese Handlungen durch einen Dritten vorgenommen werden müssen. Eine Schätzung mit der Angabe "Stellplätze und Grenzbepflanzung" gestaltet sich da allerdings in der Regel schwierig. :mrgreen: