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Terminsgebühr
Verfasst: 25.03.2022, 13:43
von Sweeti
Hallo Zusammen, ich habe an Euch folgende Frage: Wir als Beklagtenpartei sind im Termin nicht erschienen. Es wurde im Termin ein Verkündungstermin anberaumt. Im Verkündungstermin wurde dann ein klageabweisendes Urteil verkündet. Entsteht hier die 1,2 Terminsgebühr oder nicht? Im KFB wurde unsere Terminsgebühr abgesetzt. Müsste jetzt evtl. Erinnerung gegen KFB einlegen. Was meint Ihr? Vielen
schon mal für Eure Antworten. LG Sweeti
Re: Terminsgebühr
Verfasst: 25.03.2022, 13:51
von Aelizia
Wofür soll denn die Terminsgebühr bei euch entstanden sein?
Re: Terminsgebühr
Verfasst: 25.03.2022, 13:56
von Sweeti
Durch die Verkündung des klageabweisenden Urteils
Re: Terminsgebühr
Verfasst: 25.03.2022, 14:17
von Adora Belle
Aber Ihr habt doch gar keinen Termin wahrgenommen.
Btw: Falsches Unterforum. Das hier ist nur, um Rechtsprechung zu posten.
Re: Terminsgebühr
Verfasst: 25.03.2022, 14:19
von Husky98
Sweeti hat geschrieben: ↑25.03.2022, 13:56
Durch die Verkündung des klageabweisenden Urteils
Selbst wenn Ihr den Verkündungstermin wahrgenommen hättet, wäre dafür keine Terminsgebühr angefallen (Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 2 VV RVG).
Re: Terminsgebühr
Verfasst: 25.03.2022, 14:28
von Sweeti
@ Adora Belle, oh sorry, tatsächlich, war schon lange nicht mehr hier im Forum
@ Husky98, schade dass dann hier wohl doch keine Terminsgebühr entsteht. Vielen Dank