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Halbierung der Kosten im KFB

Verfasst: 10.12.2021, 15:26
von dzcojkawdb
Huhu :wink1

Folgender Fall:

Zwei Kläger, Eheleute. Wir haben hier deshalb eine 0,3 mit abgerechnet. Jetzt hat der Ehemann seine Ansprüche an seine Frau abgetreten. Der Rechtspfleger hat daher im KFB die Kosten halbiert... anstatt einfach nur die Erhöhungsgebühr rauszunehmen. Hatte wer so einen Fall schonmal?

:thx

Re: Halbierung der Kosten im KFB

Verfasst: 11.12.2021, 13:34
von Feldhamster
Wenn der Ehemann erst nach Urteil seine Ansprüche abtritt, bleiben die vorher entstandenen Gebühren bestehen. Ich verstehe das Vorgehen des Rechtspflegers nicht und würde ihn anrufen zwecks Klärung und wenn das nicht hilft Rechtsmittel gegen den Kfb einlegen.