Hallo Leute,
ich weiß nicht, ob ich mit diesem Thema jetzt im richtigen Teil des Forums gelandet bin. Falls nicht, bitte ich das zu entschuldigen
Wir sind uns ziemlich unsicher, wie wir diese Akte abrechnen sollen:
Mandant wurde aufgefordert, die Unterlagen für Unterhaltsberechnung vorzulegen für Kindes- und Trennungsunterhalt. Keine Bezifferung von bereits geltend gemachtem Unterhalt. Wir haben die Gegenseite ebenfalls aufgefordert, die Unterlagen vorzulegen. Unsere Unterlagen wurden an die Gegenseite überreicht, von denen kam bislang keine Reaktion. Die Angelegenheit wird jetzt aber von beiden Seiten nicht weiter verfolgt und soll beendet werden.
Da kein bestimmter Unterhaltsbetrag gefordert wurde, stehe ich jetzt etwas auf dem Schlauch. Gibt es hier für die Abrechnung der Geschäftsgebühr irgendeinen Auffangwert? Wenn ja, wo steht das im FamFG? Bin dazu bislang nicht fündig geworden.
Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.
Liebe Grüße,
Nicole
Auskunft für Unterhaltsberechnung, vorzeitige Beendigung, wie rechne ich ab?
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- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hilft dir das weiter?
https://www.iww.de/fk/schnittstellenneb ... ufe-f79980
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Ich habe heute nach § 42 FamGKG mit einem Auffangwert von 5.000,00 € abgerechnet. Passt zu deiner Antwort.
Den von dir geschickten Link hatte ich auch gesehen, hatte dann allerdings vermutet, dass es sich dabei ausschließlich um gerichtliche Verfahren handelt und wir waren ja außergerichtlich.
Danke für die Antwort! Nicole
Den von dir geschickten Link hatte ich auch gesehen, hatte dann allerdings vermutet, dass es sich dabei ausschließlich um gerichtliche Verfahren handelt und wir waren ja außergerichtlich.
Danke für die Antwort! Nicole