RA-Gebühren für Beschwerdeverfahren gegen Notarkosten

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sonni22
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#1

14.07.2021, 11:08

Hallo,

ich stehe leider gerade auf dem Schlauch....

Es wurde für eine Notarkostenrechnung, die unser Mandant zahlen sollte, ein Beschwerdeverfahren eingeleitet...
Nach mündlicher Verhandlung wurde sich verglichen.

Nun meine Frage, welche Verfahrensgebühr ist entstanden für das Beschwerdeverfahren??
Also nach welcher Nummer im VV RVG und in welcher Höhe?

Danke schonmal im Voraus!
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Anahid
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#2

14.07.2021, 11:33

Meiner Meinung nach dürfte da nichts anderes gelten als bei der Beschwerde gegen eine Kostenfestung, womit also eine 0,5 nach Nr. 3500 VV RVG anfallen würde.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
sonni22
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#3

14.07.2021, 11:58

Danke für Deine Antwort.

Ich habe zwischenzeitlich allerdings noch bei meiner Recherche gefunden, dass nach dem LG Berlin die RA-Kosten bei einer Notarkostenbeschwerde ganz normal nach Nr. 3100 ff VV zu berechnen sind...
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Anahid
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#4

14.07.2021, 12:09

Na das wäre ja grundsätzlich besser. :)
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