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Kostenfestsetzung nach einstweiliger Verfügung trotz Berufung

Verfasst: 12.05.2021, 15:20
von Martina_H
Hallo Ihr Lieben,
hätte mal eine Frage:
Unser Mandant hat gegen eine einstweilige Verfügung (Urteil) Berufung eingelegt, die Gegenseite möchte schon jetzt die Kosten für die I. Instanz festsetzen. Ist das überhaupt möglich, bevor abschließend entschieden wurde???

Re: Kostenfestsetzung nach einstweiliger Verfügung trotz Berufung

Verfasst: 12.05.2021, 15:35
von pitz
Die Festsetzung ist natürlich bereits möglich (an den Kosten der ersten Instanz ändert sich ja nichts mehr) - und die Verzinsung beginnt mit Eingang des KFAs. Mache ich eigentlich auch immer sofort nach Erhalt des Urteils, unabhängig von Rechtsmitteln.