Kostenantrag im selbständigen Beweisverfahren
Verfasst: 29.04.2021, 14:53
Ich hätte mal wieder eine Kostenfrage:
Wir haben als Antragsteller ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet.
Es wurde ein Gutachten erstellt.
Da von beiden Seiten keine Einwände erhoben wurden für das selbständige Beweisverfahren seitens des Gerichts durch Beschluss für beendet erklärt.
Können wir als Antragsteller nun beantragen, die Kosten für das Verfahren dem Antragsgegner aufzuerlegen. Ich lese immer nur, dass dies wohl nur der Antragsgegner kann, weil innerhalb einer gewissen Frist von uns keine Klage erhoben wurde. (Also Antragsgegner kann deswegen beantragen uns die Kosten aufzuerlegen).
Danke schon einmal im Voraus
Wir haben als Antragsteller ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet.
Es wurde ein Gutachten erstellt.
Da von beiden Seiten keine Einwände erhoben wurden für das selbständige Beweisverfahren seitens des Gerichts durch Beschluss für beendet erklärt.
Können wir als Antragsteller nun beantragen, die Kosten für das Verfahren dem Antragsgegner aufzuerlegen. Ich lese immer nur, dass dies wohl nur der Antragsgegner kann, weil innerhalb einer gewissen Frist von uns keine Klage erhoben wurde. (Also Antragsgegner kann deswegen beantragen uns die Kosten aufzuerlegen).
Danke schon einmal im Voraus