Kostenantrag im selbständigen Beweisverfahren

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Lillymaus
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#1

29.04.2021, 14:53

Ich hätte mal wieder eine Kostenfrage:

Wir haben als Antragsteller ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet.

Es wurde ein Gutachten erstellt.

Da von beiden Seiten keine Einwände erhoben wurden für das selbständige Beweisverfahren seitens des Gerichts durch Beschluss für beendet erklärt.

Können wir als Antragsteller nun beantragen, die Kosten für das Verfahren dem Antragsgegner aufzuerlegen. Ich lese immer nur, dass dies wohl nur der Antragsgegner kann, weil innerhalb einer gewissen Frist von uns keine Klage erhoben wurde. (Also Antragsgegner kann deswegen beantragen uns die Kosten aufzuerlegen).


Danke schon einmal im Voraus
Husky98
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#2

29.04.2021, 15:12

Wenn es zu keinem Hauptsacheprozess kommt, müsstet Ihr die Kosten gegen den Gegner in einem gesonderten Verfahren geltend machen, sofern hierfür eine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage besteht (siehe Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 490 Rn. 6).
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Lillymaus
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#3

29.04.2021, 15:32

Es kommt zu keinem Hauptsacheverfahren. Ich habe allerdings gelesen, dass in diesem Fall ein Kostenantrag gestellt werden kann. Ich bin mir nur nicht 100%ig sicher, ob dies nur der Antragsgegner machen kann oder eben auch wir
Husky98
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#4

29.04.2021, 15:59

Lillymaus hat geschrieben:
29.04.2021, 15:32
Es kommt zu keinem Hauptsacheverfahren. Ich habe allerdings gelesen, dass in diesem Fall ein Kostenantrag gestellt werden kann. Ich bin mir nur nicht 100%ig sicher, ob dies nur der Antragsgegner machen kann oder eben auch wir
Ein etwaiger Kostenerstattungsanspruch des Antragstellers kann nicht innerhalb des selbständigen Beweisverfahrens geltend gemacht werden (siehe die Fundstelle unter #2).
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