Abrechnung weitere Kosten nach Urteil (Feststellungsklage)

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Kikki
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#1

27.04.2021, 13:49

Hallo,

vielleicht kann mir eine von euch helfen...

Es wird das Opfer eines Verkehrsunfalls vertreten. Die Haftung dem Grunde nach wurde jetzt in der zweiten Instanz bestätigt (der materielle Schaden wurde darin nur als Feststellungsantrag geltend gemacht).

Der Mandant hat uns jetzt Aufstellungen der bisherigen Kosten (Zuzahlungen zu Krankengymnastik, Fahrtkosten, Verbandsmaterialien etc.) geschickt, damit wir weiter mit der Versicherung abrechnen.

Ich weiß jetzt nicht, wie ich die Gebühren bestimme. Der Mandant hat Unterlagen für die Jahre 2018 bis 2021 geschickt.
Ist jedes Jahr eine eigene Angelegenheit?
Oder sind die Verdienstausfälle der letzten Jahre, wenn er sie dann mal beziffert hat und wir sie geltend machen, gegenüber den bisherigen Kosten eine eigene Angelegenheit?

Irgendwo muss man ja einen Cut machen. Wenn er in den kommenden Jahren immer wieder Kostenaufstellungen schickt, die wir für ihn geltend machen, kann ich das ganze ja nicht zu einer einzigen großen gebührenrechtlichen Angelegenheit zusammenmischen, das wäre ja auch nachteilig. Aber wo ist die Grenze? Ich habe keine Ahnung…

1000 Dank schon für eine kluge Antwort!
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Feldhamster
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#2

27.04.2021, 18:22

Ich würde die Geltendmachung der bezifferten Zahlungsansprüche als neue Angelegenheit ansehen - also Geschäftsgebühr, wenn ihr außergerichtlich tätig seid nach der Summe aller Ansprüche, auch wenn es sich Jahre hinzieht.
Kikki
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#3

30.04.2021, 11:14

Danke! Ich denke auch, dass man es so machen muss, aber komisch ist es irgendwie schon
Feldhamster
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#4

30.04.2021, 11:27

Alternative wäre natürlich eine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten, allerdings wird die gegn. Versicherung nur Gebühren nach RVG erstatten.
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