Guten Abend in die Runde
Da ich erst seit fast einen Jahr ausgelernt bin und kaum mit Kostenfestsetzungsanträgen zu tun hatte, bin ich mir diesbezüglich noch etwas unsicher.
Beispiel:
Der Beklagte wird verurteilt 400,- an den Kläger zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 99,60 vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Streitwert beträgt 500 ,-
Dann muss ich doch die VG aus 500 ,- berechnen und die Anrechnung der GG aus dem Wert, der uns als vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zugesprochen wurde?
Wenn keine vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zugesprochen wurden, findet auch keine Anrechnung statt oder?
Liege ich mit dieser Auffassung richtig?
Vielen Dank für eure Antworten.
Anrechnung Geschäftsgebühr KfA
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Genau.