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KFA: Kosten für obsiegende Partei, nicht anwaltlich vertreten.

Verfasst: 20.11.2020, 18:16
von Sabina0
Werte community,

eine Frage zu den Prozesskosten im Zivilprozess. Wenn die obsiegende Patei nicht anwaltlich verteten war, welche Kosten kann sie dann im KFA geltend machen? Es gab eine mündliche Verhandlung (20 km Fahrt, 2 Stunden Zeitaufwand), und die Partei hat insgesamt 150 Blatt Papier gedruckt. Portokosten gab es auch. Natürlich hat auch das Verfassen der Schriftsätze Zeit gekostet, sagen wir insgesamt 8 Stunden. (Streitwert war 1.500,-- Euro).

Was geht da? Danke sehr!

Re: KFA: Kosten für obsiegende Partei, nicht anwaltlich vertreten.

Verfasst: 20.11.2020, 19:51
von Adora Belle
Alles was im JVEG steht. Der Zeitaufwand fürs Verfassen wird nicht ersetzt, das ist Privatvergnügen.

Sicher, dass das eine Fachfrage ist?

Re: KFA: Kosten für obsiegende Partei, nicht anwaltlich vertreten.

Verfasst: 22.11.2020, 11:10
von Sabina0
Danke! Angenommen, es wird im KFA ein bisschen zu viel beantragt, und das Gericht setzt nicht alle beantragten Kosten fest. Droht da irgendwie eine negative Kostenentscheidung?

Re: KFA: Kosten für obsiegende Partei, nicht anwaltlich vertreten.

Verfasst: 22.11.2020, 13:04
von Adora Belle
Ein KFB hat keine Kostenentscheidung.

Sicher dass das eine Fachfrage ist?

Re: KFA: Kosten für obsiegende Partei, nicht anwaltlich vertreten.

Verfasst: 22.11.2020, 18:21
von Sabina0
Danke, ja, war eine Fachfrage.