Werte community,
eine Frage zu den Prozesskosten im Zivilprozess. Wenn die obsiegende Patei nicht anwaltlich verteten war, welche Kosten kann sie dann im KFA geltend machen? Es gab eine mündliche Verhandlung (20 km Fahrt, 2 Stunden Zeitaufwand), und die Partei hat insgesamt 150 Blatt Papier gedruckt. Portokosten gab es auch. Natürlich hat auch das Verfassen der Schriftsätze Zeit gekostet, sagen wir insgesamt 8 Stunden. (Streitwert war 1.500,-- Euro).
Was geht da? Danke sehr!
KFA: Kosten für obsiegende Partei, nicht anwaltlich vertreten.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14391
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Alles was im JVEG steht. Der Zeitaufwand fürs Verfassen wird nicht ersetzt, das ist Privatvergnügen.
Sicher, dass das eine Fachfrage ist?
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- Adora Belle
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Ein KFB hat keine Kostenentscheidung.
Sicher dass das eine Fachfrage ist?
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