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außgerichtliche Gebühr in KFA aufnehmen?

Verfasst: 20.11.2020, 12:20
von Solymar1712
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage. Folgender Fall:
Das Gericht hat im Beschluss beschlossen, dass der Beklagte (also Gegner) unsere außergerichtlichen Kosten tragen muss.

Ich habe dann folgenden KFA verschickt:
1,3
1,2

Nun sagt die Gegenseite, dass ich die Anrechnung der außergerichtlichen Tätigkeit zu erfolgen hat.
Ist das korrekt?

Re: außgerichtliche Gebühr in KFA aufnehmen?

Verfasst: 20.11.2020, 13:15
von Husky98
Wie lautet denn der Tenor des Beschlusses genau?

Re: außgerichtliche Gebühr in KFA aufnehmen?

Verfasst: 23.11.2020, 09:50
von icerose
Davon abgesehen, dass die Frage nicht in dieses Unterforum gehört, ist eine GG immer anzurechnen, wenn der Gegner sie bezahlt hat oder aber die vorgerichtlichen Kosten tituliert sind.