Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage. Folgender Fall:
Das Gericht hat im Beschluss beschlossen, dass der Beklagte (also Gegner) unsere außergerichtlichen Kosten tragen muss.
Ich habe dann folgenden KFA verschickt:
1,3
1,2
Nun sagt die Gegenseite, dass ich die Anrechnung der außergerichtlichen Tätigkeit zu erfolgen hat.
Ist das korrekt?
außgerichtliche Gebühr in KFA aufnehmen?
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Davon abgesehen, dass die Frage nicht in dieses Unterforum gehört, ist eine GG immer anzurechnen, wenn der Gegner sie bezahlt hat oder aber die vorgerichtlichen Kosten tituliert sind.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück