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KFV: Erfüllungseinwand + Verzinsung

Verfasst: 16.02.2020, 07:11
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1. Wird der Erfüllungseinwand im KFV erhoben und trotz Gelegenheit zur Stellungnahme nicht bestritten, ist er entsprechend § 138 III ZPO unstreitig und damit beachtlich.
2. Die Berücksichtigung des Erfüllungseinwands im KFV setzt nicht voraus, dass der gesamte zur Festsetzung beantragte Betrag einschließlich Zinsen bezahlt wurde. Auch unstreitige Teilzahlungen sind von der Festsetzung auszunehmen.
3. Erfüllt der Kostenschuldner im laufenden KFV nur die Hauptforderung, nicht aber die Zinsforderung, beschränkt sich der KFB auf den Zinsausspruch.

KG Berlin, Beschl. v. 20.01.2020 - 19 W 158/19
juris