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Zahlungseinwand des Kostenschuldners im KFV

Verfasst: 28.07.2019, 15:14
von 13
LS
1. Wird im KFV unstreitig, dass der Kostenschuldner die zur Festsetzung beantragten Kosten bezahlt hat, fehlt dem Kostengläubiger für eine Fortsetzung des KFV das Rechtsschutzbedürfnis.

2. Ein gleichwohl dann noch erlassener KFB ist auf die sofortige Beschwerde des Kostenschuldners aufzuheben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kostengläubiger zu tragen.

OLG Celle, Beschl. v. 26.11.2018 – 2 W 221/18

juris