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BGH: Kündigung des RA-Vertrages

Verfasst: 14.04.2019, 10:06
von 13
Ein Anwaltsvertrag ist unter den erleichterten Voraussetzungen des § 627 BGB kündbar, und nach § 628 I 2 BGB hat der Anwalt keinen Vergütungsanspruch, wenn er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung veranlasst hat und seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den anderen Teil kein Interesse haben.

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https://community.beck.de/2019/04/13/ku ... er-zurecht