neuer Rechtsschutzfall für Kautionsabrechnung?
Verfasst: 12.02.2019, 10:56
Hallo,
kennt jemand Urteil oder Beispiele von Enscheidungen, worin die Abwicklung des MIetverhältnis im Zusammenhang steht mit der anschließenden Kautionsabwicklung?
Die RSV hat Deckungszusage gegeben bezüglich einer Nebenkostenabrechnung, wir haben um ERweiterung gebeten betreffend des Kautionsrückzahlungsanspruchs nach Beendigung des MIetverhältnisses.
Aus unserer Sicht resultiert der Kautionsrückzahlungsanspruch aus dem Mietvertrag und hängt somit unmittelbar zusammen.
RSV ist auch gekündigt und diese argumentiert mit Nachvertraglichkeit, da der Auszug aus der Mietwohnung 10 Monate nach Beendigung des Rechtsschutzvertrages erfolgte.
Ich dachte, zur Mietsache gehört die Einleistung einer Kaution, und die wird am Ende des Mietverhältnisses im besten Fall ausgezahlt. Hier wurde über diese Kaution weder abgerechnet, noch irgendwie Rechnung gelegt, so dass jetzt eine Klage angedacht war, aber die RSV lehnt (nach Beendigung des Vertrages) die Deckungsschutzzusage ab.
Sache liegt schon beim Ombudsmann, aber die Vorlage von entsprechenden Urteilen oder Entscheidungen wäre schon hilfreich.
Grüße aus Moers.
kennt jemand Urteil oder Beispiele von Enscheidungen, worin die Abwicklung des MIetverhältnis im Zusammenhang steht mit der anschließenden Kautionsabwicklung?
Die RSV hat Deckungszusage gegeben bezüglich einer Nebenkostenabrechnung, wir haben um ERweiterung gebeten betreffend des Kautionsrückzahlungsanspruchs nach Beendigung des MIetverhältnisses.
Aus unserer Sicht resultiert der Kautionsrückzahlungsanspruch aus dem Mietvertrag und hängt somit unmittelbar zusammen.
RSV ist auch gekündigt und diese argumentiert mit Nachvertraglichkeit, da der Auszug aus der Mietwohnung 10 Monate nach Beendigung des Rechtsschutzvertrages erfolgte.
Ich dachte, zur Mietsache gehört die Einleistung einer Kaution, und die wird am Ende des Mietverhältnisses im besten Fall ausgezahlt. Hier wurde über diese Kaution weder abgerechnet, noch irgendwie Rechnung gelegt, so dass jetzt eine Klage angedacht war, aber die RSV lehnt (nach Beendigung des Vertrages) die Deckungsschutzzusage ab.
Sache liegt schon beim Ombudsmann, aber die Vorlage von entsprechenden Urteilen oder Entscheidungen wäre schon hilfreich.
Grüße aus Moers.