Formale Erfordernisse eines KFA

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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#1

14.12.2018, 15:05

LS
Der Antrag auf Erlass eines KFB muss den Gegenstand der geltend gemachten Kostenpositionen in hinreichend bestimmter Form bezeichnen. Erforderlich sind eine genaue Bezeichnung des zugrunde liegenden Rechtsstreits oder Vollstreckungstitels sowie die nachvollziehbare Angabe von Grund und Höhe der einzelnen Positionen. Wird die Festsetzung von RA-Kosten begehrt, so muss die nach § 10 II RVG vorzunehmende Kostenberechnung aus sich heraus verständlich sein; die Bezugnahme auf Vollstreckungsunterlagen genügt hierfür nicht.

BGH, Beschl. v.13.09.2018 – I ZB 16/18

openJur 2018, 6358 = juris
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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