Kennt das schon jemand?
http://www.zpoblog.de/kg-keine-gestaffe ... stsetzung/
KG: Keine gestaffelte Streitwertfestsetzung
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Soweit ich das erkennen kann, widerspricht die Entscheidung des KG Berlin jeglicher gängigen Praxis und ist m.E. daher mit Vorsicht zu genießen. Die Festsetzungsorgane sind an die Vorgaben des Spruchkörpers gebunden, insoweit kommt es auf den jeweiligen Spruchkörper an, ob er sich dieser Meinung anschließt. Mir selbst ist diese Rechtsansicht weder bekannt noch halte ich sie für logisch und überzeugend. Insoweit wird es letztlich auf eine höchstrichterliche Entscheidung ankommen. Ausfechten müssen das jeweils die Parteivertreter mit dem Entscheidungsorgan.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14405
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Kannte ich nicht, danke dafür. Einzige Konsequenz, die mir einfällt - der eine oder andere RA könnte es "übersehen", einen Antrag nach §33 zu stellen. Und seine Hände in Unschuld waschen - "was soll ich machen, hat das Gericht so festgesetzt". Wobei die Fälle nun auch überschaubar bleiben dürften, in denen das eine Rolle spielt. Kann ja eigentlich nur passieren, wenn ein Teil vorab ohne TG erledigt wird.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1993
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
NJW-Spezial 2018, 701
LG Mainz, Beschluss vom 04.10.2018, 1 O 264/16 = BeckRS 2018, 24803
Eine Festsetzung des Streitwerts nach Zeitabschnitten ist unzulässig. Es ist vielmehr ein einheitlicher Streitwert für das gesamte Verfahren festzusetzen. Soweit sich Anwaltsgebühren nach abweichenden Werten berechnen, ist insoweit eine Festsetzung von Amts wegen ebenfalls nicht zulässig. Eine solche Festsetzung ist dem gesonderten Verfahren nach § 33 RVG vorbehalten.
LG Mainz, Beschluss vom 04.10.2018, 1 O 264/16 = BeckRS 2018, 24803
Eine Festsetzung des Streitwerts nach Zeitabschnitten ist unzulässig. Es ist vielmehr ein einheitlicher Streitwert für das gesamte Verfahren festzusetzen. Soweit sich Anwaltsgebühren nach abweichenden Werten berechnen, ist insoweit eine Festsetzung von Amts wegen ebenfalls nicht zulässig. Eine solche Festsetzung ist dem gesonderten Verfahren nach § 33 RVG vorbehalten.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Das könnte durchaus sein. Die Entscheidung des KG Berlin scheint in sich logisch und das Gericht hat zutreffend ebenfalls festgestellt, dass die Vorschrift des § 33 RVG bei Gerichten und RAen vielfach unbekannt ist.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
Öhem... weiter oben hieß es bei Dir noch:
"Mir selbst ist diese Rechtsansicht weder bekannt noch halte ich sie für logisch und überzeugend."
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Da kannste mal sehen - so kann´s kommen. Als ich den ersten Beitrag schrieb, hatte ich die Entscheidung des KG Berlin noch nicht gelesen und konnte auch - wie so viele (s. z.B. auch die Meinung des Vorderrichters beim LG Berlin) - mit dem § 33 RVG nix anfangen. Das KG Berlin hat sich in der Begründung sehr um Erklärung bemüht. Daher auch mein Statement, dass diese Entscheidung in sich logisch ist. Ob sich die Rechtsansicht durchsetzt, ist eine ganz andere Baustelle.
Zum LG Mainz kann ich derzeit gar nix sagen, da mir die Langversion der Entscheidung (noch) nicht zugänglich ist.
Zum LG Mainz kann ich derzeit gar nix sagen, da mir die Langversion der Entscheidung (noch) nicht zugänglich ist.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
13 hat geschrieben: ↑22.11.2018, 21:51Da kannste mal sehen - so kann´s kommen. Als ich den ersten Beitrag schrieb, hatte ich die Entscheidung des KG Berlin noch nicht gelesen und konnte auch - wie so viele (s. z.B. auch die Meinung des Vorderrichters beim LG Berlin) - mit dem § 33 RVG nix anfangen. Das KG Berlin hat sich in der Begründung sehr um Erklärung bemüht. Daher auch mein Statement, dass diese Entscheidung in sich logisch ist. Ob sich die Rechtsansicht durchsetzt, ist eine ganz andere Baustelle.
Zum LG Mainz kann ich derzeit gar nix sagen, da mir die Langversion der Entscheidung (noch) nicht zugänglich ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.