OLG Frankfurt am Main, 14.06.2018 - 6 W 51/18
Leitsatz:
Die Einigungsgebühr (Nr. 1000 I 1 RVG-VV) entsteht auch dann, wenn die Parteien in der mündlichen Verhandlung wechselseitige, zur Beendigung des Verfahrens führende Prozesserklärungen abgeben und nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass diese Erklärungen auf einer - auch stillschweigenden - Vereinbarung über diese Form der Verfahrensbeendigung beruhen.
Fundstelle mit Praxishinweis von RA Norbert Schneider:
NJW-Spezial 2018, 635
Einigungsgebühr bei Abrede über Teilanerkenntnis und Teilklagerücknahme
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