Kostentragung bei fehlerhaftem KFB

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NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
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#1

14.08.2018, 18:44

Immer wieder wird gefragt, ob es richtig ist, dass eine unterlegene Partei die Kosten eines Beschwerdeverfahrens tragen muss, das nur aufgrund eines Fehlers des Gerichts durchzuführen war und die unterlegene Partei für die Gründe des Beschwerdeverfahrens keine Schuld trägt. Der folgende Beitrag gibt die Antwort.

Weiterlesen:
https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle ... 2018-08-14
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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