Urteil zu Amtshaftung wg. nicht rechtzeitiger Abladung

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Pitt
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#1

28.06.2018, 16:09

Das Thema "Amtshaftung wg. verspäteter Abladung / unnötige Reisekosten" ist hier im Forum ja schon ab und zu thematisiert worden. Es gibt inzwischen ein weiteres Urteil des OLG Dresden vom 18.04.2018, Az. 1 U 1509/17. Dort wird ausführlich auf die Themen Amtshaftung, Kostenerstattungsanspruch, Amthaftungsanspruch vs. Kostenfestsetzung eingegangen.
Dazu gibt es im aktuellen RVGreport ab S. 277 auch noch einen Beitrag von Hansens.
Dateianhänge
Urteil_OLG_Dresden.pdf
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jojo
...ist hier unabkömmlich !
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#2

29.06.2018, 08:10

Danke, sehr interessant für mich.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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