Das Thema "Amtshaftung wg. verspäteter Abladung / unnötige Reisekosten" ist hier im Forum ja schon ab und zu thematisiert worden. Es gibt inzwischen ein weiteres Urteil des OLG Dresden vom 18.04.2018, Az. 1 U 1509/17. Dort wird ausführlich auf die Themen Amtshaftung, Kostenerstattungsanspruch, Amthaftungsanspruch vs. Kostenfestsetzung eingegangen.
Dazu gibt es im aktuellen RVGreport ab S. 277 auch noch einen Beitrag von Hansens.
Urteil zu Amtshaftung wg. nicht rechtzeitiger Abladung
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- jojo
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Danke, sehr interessant für mich.
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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