Einwand der Verwirkung im KFV unzulässig
Verfasst: 18.06.2018, 22:35
LS
Der Einwand der Verwirkung ist im KFV nicht zu prüfen.
OLG Braunschweig, Beschl. v. 01.06.2018 - 1 WF 52/18
juris
Forum und Portal für Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte
https://www.foreno.de/