Welche Gebühren bei § 469 StPO
Verfasst: 17.05.2018, 09:43
Hallo Ihr lieben
Hab mal eine Frage
wir haben für unsere Mandantin einen Beschluss erwirkt, bei dem die Gegenseite die Kosten meiner Mandantin tragen muss.
Gibt es für den gestellten Antrag nach §469 StPO gesonderte Gebühren die ich geltend machen kann?
Vielen Dank im Voraus
Hab mal eine Frage
wir haben für unsere Mandantin einen Beschluss erwirkt, bei dem die Gegenseite die Kosten meiner Mandantin tragen muss.
Gibt es für den gestellten Antrag nach §469 StPO gesonderte Gebühren die ich geltend machen kann?
Vielen Dank im Voraus