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Welche Gebühren bei § 469 StPO

Verfasst: 17.05.2018, 09:43
von mond
Hallo Ihr lieben

Hab mal eine Frage

wir haben für unsere Mandantin einen Beschluss erwirkt, bei dem die Gegenseite die Kosten meiner Mandantin tragen muss.

Gibt es für den gestellten Antrag nach §469 StPO gesonderte Gebühren die ich geltend machen kann?

Vielen Dank im Voraus

Re: Welche Gebühren bei § 469 StPO

Verfasst: 17.05.2018, 10:03
von Adora Belle
Nein. Wie auch sonst im Strafrecht ist so ziemlich alles von der VG des Verfahrens umfasst. Die Tätigkeit wird also nur gesondert vergütet, wenn Ihr nicht Verteidiger in der Sache wart.

Re: Welche Gebühren bei § 469 StPO

Verfasst: 17.05.2018, 11:31
von 13
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