Welche Gebühren bei § 469 StPO

In dieser Kategorie kannst du Rechtsprechung zu Gebührenrecht / Kostenrecht im RA-Bereich selbst eintragen und auch suchen.
Antworten
mond
Forenfachkraft
Beiträge: 136
Registriert: 15.09.2009, 20:23
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

17.05.2018, 09:43

Hallo Ihr lieben

Hab mal eine Frage

wir haben für unsere Mandantin einen Beschluss erwirkt, bei dem die Gegenseite die Kosten meiner Mandantin tragen muss.

Gibt es für den gestellten Antrag nach §469 StPO gesonderte Gebühren die ich geltend machen kann?

Vielen Dank im Voraus
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

17.05.2018, 10:03

Nein. Wie auch sonst im Strafrecht ist so ziemlich alles von der VG des Verfahrens umfasst. Die Tätigkeit wird also nur gesondert vergütet, wenn Ihr nicht Verteidiger in der Sache wart.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#3

17.05.2018, 11:31

Kostenfragen bitte im entsprechenden Sub-Forum einstellen. Hier in diesem Sub-Forum geht es ausschließlich um Rechtsprechung, wie auch aus der Überschrift ersichtlich.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten