Hallo Ihr lieben
Hab mal eine Frage
wir haben für unsere Mandantin einen Beschluss erwirkt, bei dem die Gegenseite die Kosten meiner Mandantin tragen muss.
Gibt es für den gestellten Antrag nach §469 StPO gesonderte Gebühren die ich geltend machen kann?
Vielen Dank im Voraus
Welche Gebühren bei § 469 StPO
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: RAin
Nein. Wie auch sonst im Strafrecht ist so ziemlich alles von der VG des Verfahrens umfasst. Die Tätigkeit wird also nur gesondert vergütet, wenn Ihr nicht Verteidiger in der Sache wart.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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