Keine isolierte KGE im sBV

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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#1

12.05.2018, 12:37

Das LG Köln hat durch Beschluss vom 24.01.2018 (325 OH 3/17) entschieden:
Im Fall der Rücknahme des Antrags auf Durchführung einer Beweisaufnahme im selbstständigen Beweisverfahren muss die Kosten dieses Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 269 III 2 ZPO grundsätzlich der Antragsteller tragen.

Weiterlesen: http://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/ ... 2018-05-08
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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