Entwurf eines Testamentes = keine Geschäftsgebühr!

In dieser Kategorie kannst du Rechtsprechung zu Gebührenrecht / Kostenrecht im RA-Bereich selbst eintragen und auch suchen.
Antworten
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3266
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#1

06.04.2018, 10:34

In der Vergangenheit gab es ja unterschiedliche Ansichten/Urteile, ob der RA für den Entwurf eines Testamentes eine Geschäftsgebühr abrechnen kann. Der BGH hat nun am 22.02.2018 Folgendes entschieden:

a) Die auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkte Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist als Beratung und nicht als Betreiben eines Geschäfts zu vergüten.
b) Der auftragsgemäße Entwurf zweier abgestimmter Testamente ist keine die Geschäftsgebühr auslösende Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrag.


Urteil vom 22.02.2018, Az. IX ZR 115/17

Daher ist es ratsam, vorab eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, da für die Bemessung der Vergütung ansonsten § 34 RVG und das BGB (§ 612 BGB) heranzuziehen ist. :pc
Antworten