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Gerichtliche Aufforderung gem. § 55 VI RVG

Verfasst: 23.01.2018, 23:18
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Die gerichtliche Aufforderung nach § 55 VI RVG betrifft die Einreichung der (weiteren) PKH-/VKH-Vergütung gem. §§ 49, 50 RVG unter Fristsetzung von 1 Monat. Bei Fristversäumung erlischt der jeweilige Anspruch. Zum Verfahren und ggf. Rettung des Anspruchs gibt es einen leicht verständlichen Artikel von W. Schulenburg in RVG prof. 2018, 33. Der Autor ist Beitragsschreiber im Rpfl.-Forum (Bolleff).