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1,6 VG bei Zurückweisungsantrag (zeitl. nach Hinweis gem. §

Verfasst: 05.12.2017, 18:29
von 13
LS
Nach Begründung des Rechtsmittels hat der Berufungsbeklagte ein berechtigtes Interesse daran, mit anwaltlicher Hilfe in der Sache frühzeitig zu erwidern. Das gilt auch, wenn das Berufungsgericht darauf hingewiesen hat, dass es beabsichtigt, nach § 522 II ZPO zu verfahren, und der Berufungskläger hiergegen Einwände erhoben hat. Ein in dieser Prozesslage gestellter begründeter Antrag auf Zurückweisung der Berufung löst daher grundsätzlich die 1,6 VG nach Nr. 3200 VV RVG aus (im Anschluss an BAG, Beschl. v. 18.04.2012 - 3 AZB 22/11; Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 25.02.2016 - III ZB 66/15 = BGHZ 209, 120).

BGH, Beschl. v. 08.11.2017 - VII ZB 81/16

juris

Re: 1,6 VG bei Zurückweisungsantrag (zeitl. nach Hinweis gem

Verfasst: 05.12.2017, 19:49
von Randfichte72
Danke, lege ich mir in die Mustermappe!

Re: 1,6 VG bei Zurückweisungsantrag (zeitl. nach Hinweis gem

Verfasst: 05.12.2017, 23:30
von 13
:daumen