Keine Pflicht der ausländische Partei zur Beauftragung eines

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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#1

04.08.2017, 10:47


LS
Einer ausländischen Partei ist es unabhängig von ihrer Parteirolle grundsätzlich nicht zuzumuten, die Wahl des deutschen RA am Sitz des Prozessgerichts auszurichten (Fortführung von BGH, Beschl. v. 12.09.2013 - I ZB 39/13 = NJW-RR 2014, 886).

BGH, Beschl. v. 04.07.2017 - X ZB 11/15
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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