Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren

In dieser Kategorie kannst du Rechtsprechung zu Gebührenrecht / Kostenrecht im RA-Bereich selbst eintragen und auch suchen.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#1

29.03.2017, 18:14

Ich poste mal diese nagelneue (und m.E. grottenfalsche) Entscheidung, weil ich mich erinnern kann, dass wir das Thema erst kürzlich hier hatten. Und wir haben mehrere Threads, in denen wir - insbesondere @Anahid, @Liesel und ich - zu dem Schluss kamen, dass anders anzurechnen ist, nämlich eine GG aus den zusammengerechneten Werten. Wenn man entsprechend der Entscheidung anrechnet, kann die VG sogar komplett entfallen. Der BGH sieht dies als sachgerecht an, weil es der Rechtslage zu BRAGO-Zeiten (!) entspricht.

BGH, Beschluss vom 28. 2. 2017 – I ZB 55/16

RVG VV Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 und Satz 5

LS: Fällt die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts mehrfach an und werden die vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren verfolgt, so dass die Verfahrensgebühr nur einmal anfällt, sind alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

30.03.2017, 08:37

:augenreib :roll: :roll: :patsch

Ergebnis - es werden zukünftig einzelne Verfahren geführt.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

30.03.2017, 09:15

:ohmann :fluch
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

30.03.2017, 09:54

Naja....die BRAGO-Zeiten werden anscheinend mit aller Macht zurückgewünscht. Ich frag mich manchmal, wofür die überhaupt abgeschafft wurde. :roll:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

27.07.2017, 15:44

DAV-Depesche Nr. 30/17:

Das OVG NRW hat aktuell entschieden: Mehrere Geschäftsgebühren aus Vertretungen in unterschiedlichen Verwaltungsverfahren sind nur bis zur Obergrenze von 0,75 einer vollen Gebühr aus dem Gesamtstreitwert eines anschließenden einheitlichen Klageverfahrens anzurechnen (OVG NRW, Beschl. v.17. Juli 2017 - 19 E 614/16). Damit weicht das OVG ab von dem Beschluss des BGH v. 28. Februar 2017 - I ZB 55/16.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#6

27.07.2017, 15:55

Es ist nicht das erste Mal, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die ordentliche Gerichtsbarkeit unterschiedliche Auffassungen haben - und nicht selten sind die Entscheidungen der Spezialgerichtsbarkeit eher zu gebrauchen, so auch hier. Auch in meinen Augen ist die BGH-Entscheidung völliger Schwachsinn.

Im Übrigen gehe ich mit Anahid konform. Es ist bis heute nicht einsehbar, weshalb die gut gelaufene BRAGO überhaupt abgeschafft wurde. Ich oute mich als Anhänger der BRAGO und trauere ihr bis heute hinterher. Wo wir mit dem RVG hingekommen sind, sieht man just an dem hier genannten Fall wieder - dieser ewig streitige Anrechnungskäse allein kann einem schon den letzten Nerv rauben.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#7

27.07.2017, 16:43

Oh man da weiß man echt langsam nicht mehr wer was wie angerechnet haben will! :patsch :roll:
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

30.12.2020, 18:04

Yay! Mit der Gebührenreform ist die BGH-Rechtsprechung ab 1. Januar 2021 Geschichte. Jetzt wird nach dem neuen §15a Abs.2 RVG genau so angerechnet, wie @Anahid, @Liesel und ich das für richtig halten. Zeit wird es! :lolaway
Refa-99
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 347
Registriert: 22.08.2020, 14:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte + Jura-Studentin

#9

30.12.2020, 18:08

Ich höre von dem Problem gerade das erste mal, wenn ich ehrlich bin. Kann dazu jemand mal ein Beispielsfall bilden, wann das relevant ist?
:thx
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#10

31.12.2020, 12:04

Der Beispielsfall ergibt sich aus dem Leitsatz oben, oder spätestens wenn Du die ganze BGH-Entscheidung mit Gründen liest. Oder Du liest hier im verlinkten Aufsatz, was sich geändert hat.
Antworten